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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

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Titel:

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine der beiden anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur (EUSFTA) als offensichtlich unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen. Der zusätzlich gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Blick auf die abschließende Zustimmung des Rates der Europäischen Union hat sich damit erledigt.

Aktenzeichen:

6. November 2019 | Verfassungsbeschwerde gegen Freihandelsabkommen nicht zur Ent

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

6. November 2019 (Mittwoch)

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